Marcus Kästner: Gegendarstellung zum offenen Brief von Ossi Weiner
03.08.2001

Wir baten Herrn Kästner um eine Stellungsnahme zu den Veröffentlichungen im CSS-Forum und die Inhalte entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung:
"Zur Niederlage von Ossi Weiner" schreibt Marcus Kästner (28.7.), berichtet von dem Gewinn seiner gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ossi Weiner.
Von "Kästers Verhaftung und Offenbarungseid" spricht Weiner (28.7.) und weist auf seine freiwillige Klagerücknahme hin.
Gelb und fett sind hier die Passagen Ossi Weiners hervorgehoben, auf die Kästner sich bezieht.

sehr geehrter herr fritz,

in den prozessen geht es weniger um sachliche dinge. herr weiner wollte mir seinerzeit verbieten lassen über eine beta-version von shredder 5 zu berichten. darüberhinaus versuchte er mich in die knie zu zwingen, indem er mich mit abmahnungen und einstweiligen verfügungen überhäufte und dabei wahnwitzige streitwerte zugrunde legte um horrende prozesskosten zu produzieren.

wenn man sich überlegt, daß shredder insgesamt vielleicht 1000 mal verkauft worden ist, ist ein streitwert von 150.000 mark für den testbericht einer "betaversion" geradezu grotesk.

weiterhin wollte er uns verbieten lassen, die s5-beta in unserer rangliste zu veröffentlichen. auch wieder bei einem ähnlich hohen streitwert. wenn man bedenkt, daß wir die s5-beta an nummer eins(!) unserer rangliste geführt haben, stellt sich die frage, wo hier der sechsstellige schaden eingetreten sein soll.

wie man sieht, ging es einzig und allein darum einen mißliebigen kritiker mundtot zu machen. insgesamt bin ich (und sogar auch mein bruder!) mit acht einstweiligen verfügungen und ich glaube zwölf abmahnungen überzogen worden. je vier, bzw. sechs von weiner und die gleiche menge von meyer-kahlen, da man, um die prozesskosten in die höhe zu treiben, natürlich zweigleisig gefahren ist. die streitwerte kumulierten sich so auf fast zwei millionen mark! geradezu grotesk!

"Wie gewohnt verbreitet Herr Kästner wieder einmal seine absurden Falschmeldungen."

wie gewohnt hält sich weiner nicht an die wahrheit.

"Richtig ist, daß Stefan Meyer-Kahlen und die Millennium 2000 GmbH keineswegs einen Prozeß verloren oder ein negatives Urteil erhalten haben, sondern daß das noch schwebende Berufungsverfahren durch unsere FREIWILLIGE KLAGERÜCKNAHME EINGESTELLT wurde. Die Gründe für unser Vorgehen liegen auf der Hand:
(a) Herr Kästner hat seinerzeit seinen gutgläubigen Chessbits-Lesern wider besseren Wissens eine leicht modifizierte Shredder 4-Version als vermeintlichen Test einer "Shredder 5-Version" untergejubelt. Dieses irreführende Verhalten wurde ihm völlig zu Recht gerichtlich untersagt."

falsch.

es ging um die betaversion von shredder 5 (diese ist zwangsläufig eine modifizierte/weiterentwickelte version von shredder 4)

es wurde nicht gerichtlich untersagt, sondern weiner beantragte eine einstweilige verfügung. das ist etwas ganz anderes, da jeder eine einstweilige verfügung beantragen kann ohne die beweise vorlegen zu müssen, die in einer hauptverhandlung nötig wären.

(b) Kästner ging dagegen in Berufung. Es ist mittlerweile natürlich völlig sinnlos geworden, jetzt noch über alte Programmversionen zu streiten, wenn schon bald eine neue WM und anschließend ein neuer Shredder 6 vor der Tür steht.

das war doch von vorneherein klar und das war ja auch der plan in weiners spiel. zeit gewinnen um dann nach einem jahr, falls ich nicht schon vorher aufgegeben habe, die sache für erledigt zu erklären

(c) Nachdem Kästner vor einigen Wochen zwangsweise in Haft genommen wurde und den Offenbarungseid ablegen mußte, besteht in absehbarer Zeit wenig Aussicht, unsere offenen Forderungen (er schuldet uns aus vier verlorenen Verfahren über DM 10.000 !) bei ihm zu vollstrecken.

eine unglaubliche behauptung! ich bin niemals in haft genommen worden und es gibt keine veranlassung eine eidesstattliche versicherung abzulegen, da weiner mir geld schuldet und nicht umgekehrt.

(d) Zur Berufungsverhandlung hätte Stefan Meyer-Kahlen extra anreisen müssen, und es wären weitere Kosten von über 4.000 DM angefallen. Diese hätten wir auf jeden Fall bezahlen müssen, egal ob wir den Prozeß gewinnen (wie logisch zu erwarten war) oder verlieren. Nach deutschem Recht haftet der Gewinner (!!) als sog. Zweitschuldner für die Prozeßkosten, falls der Verlierer zahlungsunfähig ist.

eine offene lüge. es liegt ein gerichtsbeschluß vor, der besagt, daß stefan meyer-kahlen vom prozesstermin entbunden ist..

(e) Nach Kästners eigenen Angaben bei seiner zwangsweisen "Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögenslosigkeit" (so heißt der Offenbarungseid auf Amtsdeutsch) ist er finanziell nicht einmal in der Lage, den Unterhalt von monatlich 300 DM für sein uneheliches Kind aufzubringen. Wenn er sich jetzt über seinen vermeintlichen Pyrrhus-Sieg freuen will, dann wollen wir ihm diese kleine Freude gönnen. :-))

unglaublich, mit welchen mitteln der verleumdung weiner hier arbeitet. dagegen gehe ich bereits vor. das sind straftatbestände.

(f) Wozu also streiten um des "Kaisers Bart"? Es ist unter unserem Niveau, auf einem armen Schwein herumzutrampeln, das schon völlig am Boden liegt ­ und deswegen wollen wir keine sinnlosen Rechtsstreitigkeiten weiterführen.

tatsächlich?

bereits noch einen tag vor der verhandlung ließ weiner dem gericht einen schriftsatz zukommen, in dem er ausführliche erläuterungen zu betaversionen gemacht hat. dabei hat er sogar noch dieter steinwender, herausgeber von CSS bemüht und ein "sachverständigen-schreiben" von steinwender auf CSS-Briefbogen vorlegt.

warum macht man das?
weil man keine rechtsstreitigkeiten weiterführen will?
die fakten widerlegen die geblümten aussagen.

warum zieht man am tag der entscheidung alles zurück, wenn man doch nach eigenen aussagen gewinnt?

ganz einfach: weil die prozessuale situation unhaltbar geworden ist.

mit freundlichen grüßen
marcus kästner